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Liebe Autofahrer

14. November 2005 von Supersonic · Keine Kommentare · Dies und Das

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Der November ist ein nebliger Monat.
Aber ich bin immer wieder überrascht, wieviele in der Fahrschule nicht aufgepaßt haben.
Die Nebelschlußleuchte darf erst bei Nebel mit Sicht unter 50 m eingeschaltet werden. Auf der Autobahn sehe ich täglich massenhaft Autos, bei denen die Nebelschlußleuchte eingeschaltet ist obwohl man mehr als 200 m sehen kann. Vielleicht ist es ja noch niemandem aufgefallen, aber das blendet ganz ordentlich.
Also liebe Autofahrer: vielleicht werft ihr wieder einmal einen Blick in die Straßenverkehrsordnung:

StVO §17
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt

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Kategorie: Dies und Das

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